- Der Mietvertrag gilt bei Rücksendung des vom Mieter unterschriebenen Angebots an den Vermittler innerhalb von fünf Tagen als verbindlich abgeschlossen. Bei kurzfristiger Buchung kommt der Mietvertrag mit Zusendung der Buchungsbestätigung an den Mieter zustande, sofern dieser nicht binnen 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung dem Vertragsabschluss schriftlich widerspricht. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Eigentümer der Ferienwohnung zustande und wird durch die “Ferienresidenz Am Salzhaff Vermittlung und Vermietung Annekathrin Roßbach” als Vermittler im Auftrag des betreffenden Eigentümers rechtswirksam abgeschlossen. Der vorgenannte Vermittler hat Inkassovollmacht.
- Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Angaben auf dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung. Ohne vorherige vollständige Bezahlung des Mietpreises besteht kein Anspruch auf Bezug der Ferienwohnung.
- Ein evtl. Rücktritt vom Mietvertrag ist durch den Mieter schriftlich gegenüber dem Vermittler zu erklären. Bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn wird die vereinbarte Anzahlung als Bearbeitungsgebühr fällig. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag bis 14 Tage vor Mietbeginn sind 25 %, danach 50 % der vereinbarten Miete für die gesamte Mietzeit sofort fällig. Weist der Mieter nach, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist, so ist dieser zu ersetzen.
- Am Anreisetag sollte die Ferienwohnung zwischen 17 Uhr und 20 Uhr bezogen werden. Hat der Mieter die Ferienwohnung nicht bis 13 Uhr des auf den Mietbeginn folgenden Tages bezogen, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Reservierung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung durch den Mieter bis 10 Uhr (morgens) zu verlassen und der vor Ort tätigen Hausverwalterin zur Verfügung zu stellen.
- Eine Weitervermietung- bzw. Untervermietung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht gestattet. Die Ferienwohnung darf maximal mit der auf dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten jeweils als eine Person. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Art und Größe sind zuvor anzugeben.
- Der Mieter ist verpflichtet, die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln. Während der Mietzeit entstehende Schäden oder Fehlbestände an Inventar oder Möbeln sind vom Mieter unverzüglich der vor Ort tätigen Hausverwalterin zu melden und ggf. zum Selbstkostenpreis zu ersetzen.
- Wenn der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, insbesondere im Falle einer vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Beschädigung der Ferienwohnung oder wenn der Mieter die Zahlungstermine nicht fristgerecht einhält, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter kann ferner aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt, Streik, etc.) vom Vertrag zurücktreten, wenn diese die Durchführung des Mietverhältnisses erheblich erschweren. In diesem Fall werden alle eingezahlten Beträge unter Abzug bereits erbrachter Leistungen zurückerstattet.
- Sollten beim Bezug oder während der Mietdauer Mängel festgestellt werden, so sind die Beanstandungen unverzüglich der vor Ort tätigen Hausverwalterin zu melden. Kann eine Beschwerde nicht vor Ort gelöst werden, ist der Vermittler zu informieren, damit vom ihm auf eine befriedigende Lösung hingewirkt werden kann. Dem Vermittler ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Ist der Mangel der Ferienwohnung nicht kurzfristig zu beheben, so besteht das Recht, dem Mieter eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen.
- Die Haftung des Vermieters für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Vermieter haftet bei der Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze nicht für Verlust oder Beschädigung des PKW und darin/daran befindlichen Gegenständen. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen.
- Laut Satzung des Ostseebades Rerik ist am Ort durch den Gast eine Kurtaxe zu entrichten:
Hauptsaison (15.05.-15.09.): Erw. 2,00 €, Kinder frei
Nebensaison (16.09.-14.05.): Erw. 0,75 €, Kinder frei - Mit der rechtsverbindlichen Buchung der Ferienwohnung erkennt der Gast die vorstehenden “Allgemeinen Vertragsbedingungen” an.